Gabiele: Man kann sich nur mit einer PERSON im fiktiven Recht bewegen. Die juristische kommunale PERSON “Name” (siehe EGBBG 10) ist unversichert und gehört dem STAAT… mit einer Einlassung (Anmeldung, Personalausweis, Paß, Führerschein) hat man die juristische PERSON in freiem Willen beantragt. Damit hat man auch seine territoriale natürliche PERSON, mit der man im fiktiven Recht IPR (UN-Charta der Menschenrechte, Völkerrecht usw) agieren kann, an den “Staat” abgegeben. Damit ist man nicht mehr rechtsfähig. Der “lebende Mensch” kann aber im IPR in der Maske (Persona) der natürlichen PERSON agieren. Auch die Rentenansprüche sind von der “Natürlichen PERSON” erworben. Sie wird nur im Kriegsrecht (PERSONEN sind von Kriegsgewinner beschlagnahmt SHAEF) von der NGO “BRD” verwaltet. Die UPU/WPV zahlt die Renten und versichert die natürliche Person rundum (Sozialversicherung). Alle anderen geforderten Zahnlungen gehen an die “Firma” “Juristische PERSON” die als Firma auch diese Forderungen zu tragen hat.
Mat: Mit Meldegesetz, PassAusweispflichtgesetz, und STVO in denen die Pflicht unter Androhung von Strafe bekannt gegeben wurde von einer freiwilligen Abgabe zu sprechen ist einfach nur lachhaft. Zudem erfolgte für das monopole Produkt JP der Kartellfirma BRD keine Aushändigung der Rechtsbehelfsbelehrung. Daß dies den Tatbestand des Betruges und der Täuschung im Rechtsverkehr erfüllt, verdrängt der Autor leidet immer wieder im Zuge der Aufgeilung an der eigenen Genialität bei der Verfassung halbherzig hilfsorientierter Ratschläge. Sind halt Märchen…